AGB für Eigentümer

AGB für Eigentümer

Stand: 7. September 2026

1. Anbieter und Geltungsbereich


Diese Bedingungen gelten für Managementleistungen der BW Stays GbR, Stresemannstr. 34, 76187 Karlsruhe, vertreten durch Tom Bauer und Jonas Widua, nachfolgend „BW Stays“, gegenüber Eigentümern und sonstigen zur Beauftragung berechtigten Vermietern, nachfolgend „Auftraggeber“.


Sie werden nur Bestandteil eines Vertrags, wenn sie wirksam einbezogen wurden. Individuelle Absprachen haben Vorrang. Die Veröffentlichung auf dieser Website allein begründet weder einen Managementvertrag noch eine Zahlungspflicht.


Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber. Sie sind keine Beherbergungsbedingungen für Gäste. Für einen Aufenthalt gelten die Vereinbarungen zwischen dem Gast und dem jeweils benannten Vermieter.


2. Rolle von BW Stays und des Eigentümers


Der Auftraggeber bleibt Vermieter der Unterkunft und Vertragspartner der Gäste. BW Stays übernimmt die vereinbarten Managementaufgaben für ihn.


Die Vermarktung kann unter der Marke BW Stays erfolgen. Soweit BW Stays Miet- oder Beherbergungsverträge vorbereitet, abschließt oder abwickelt, erfolgt dies innerhalb der erteilten Vollmacht im Namen und für Rechnung des jeweiligen Auftraggebers. Vor einer verbindlichen Gastbuchung muss für den Gast erkennbar sein, wer sein Vermieter und Vertragspartner wird.


BW Stays schuldet dem Auftraggeber die vereinbarten eigenen Managementleistungen. Die Verantwortlichkeit für die Erfüllung eigener Pflichten bleibt auch dann bestehen, wenn der Gastvertrag mit dem Eigentümer geschlossen wird.


3. Vertragsschluss und Leistungsumfang


Eine Kontaktaufnahme, eine Potenzialeinschätzung oder die Buchung eines unverbindlichen Erstgesprächs ist noch keine kostenpflichtige Beauftragung des laufenden Managements. Ein Managementvertrag kommt durch die übereinstimmenden Vertragserklärungen von BW Stays und dem Auftraggeber zustande. Leistungsumfang und Vergütung werden dem Auftraggeber vor seiner verbindlichen Beauftragung mitgeteilt.


Die vereinbarten Leistungen können insbesondere die Vorbereitung und Pflege von Inseraten, die Abstimmung und Umsetzung einer Preisstrategie, die Bearbeitung von Buchungsanfragen, die Gästekommunikation, die Koordination von Reinigung und Wäsche sowie Auswertungen und Abrechnungsunterlagen umfassen. Maßgeblich ist der konkrete Auftrag.


Auswertungen und Prognosen beruhen auf den jeweils verfügbaren Informationen. Sie stellen keine Zusage einer bestimmten Belegung, eines bestimmten Umsatzes oder eines Gewinns dar, sofern eine solche Zusage nicht ausdrücklich vereinbart wird. Ausdrücklich vereinbarte Leistungen oder Arbeitsergebnisse bleiben geschuldet.


4. Vollmachten und Freigaben


Der Auftraggeber legt gemeinsam mit BW Stays fest, für welche Handlungen BW Stays bevollmächtigt wird. Dazu gehören gegebenenfalls Buchungsannahmen, Preisänderungen innerhalb vereinbarter Grenzen, die Kommunikation über Stornierungen und Erstattungen sowie die Beauftragung von Dienstleistern.


Eine Vollmacht zu unbegrenzten Ausgaben, zur Entgegennahme fremder Gelder, zum Abschluss langfristiger Verpflichtungen oder zur Anerkennung von Ansprüchen wird durch diese AGB nicht erteilt. Umfang, Grenzen und erforderliche Freigaben ergeben sich aus der gesonderten Vereinbarung. Für Maßnahmen bei akuter Gefahr gelten die getroffenen Notfallregelungen und die gesetzlichen Bestimmungen.


Die Nutzung von Plattformen und Zugängen erfolgt im Rahmen der dort geltenden Regeln und der jeweiligen Berechtigungen. Der Auftraggeber stellt die zur Auftragserfüllung erforderlichen Zugänge oder geeigneten Mitverwaltungsrechte zur Verfügung. Änderungen von Berechtigungen oder Vollmachten werden rechtzeitig mitgeteilt.


5. Mitwirkung und Angaben zur Unterkunft


Der Auftraggeber stellt zutreffende Informationen zu Eigentum bzw. Verfügungsberechtigung, Ausstattung, Belegbarkeit, bekannten Mängeln, Nutzungsbeschränkungen und vereinbarten Eigenbelegungen bereit. Änderungen, die Buchungen oder den Aufenthalt betreffen, teilt er zeitnah mit.


Die Verantwortung für erforderliche objektbezogene Genehmigungen, Zustimmungen und zulässige Nutzung richtet sich nach den gesetzlichen Pflichten des jeweiligen Beteiligten und den konkret übernommenen Aufgaben. Der Auftraggeber weist die von ihm zu beschaffenden Genehmigungen und Zustimmungen auf Anforderung nach. BW Stays prüft Angaben im Rahmen der übernommenen Leistungen und weist auf dabei erkennbare Hindernisse hin.


Die gesetzlichen und vertraglich übernommenen Pflichten von BW Stays, einschließlich der für die eigene Tätigkeit erforderlichen Erlaubnisse, werden dadurch nicht auf den Auftraggeber übertragen.


Fehlen notwendige Angaben oder Voraussetzungen, stimmen die Parteien die Folgen für den Leistungsbeginn oder einzelne Buchungen ab. Zusätzliche Entgelte oder Ersatzansprüche entstehen nur auf Grundlage einer wirksamen Vereinbarung oder der gesetzlichen Voraussetzungen.


6. Gastzahlungen und Managementprovision


Gastzahlungen und Plattformauszahlungen gehen an den jeweiligen Vermieter oder an den für ihn eingebundenen Zahlungsdienstleister. BW Stays erhält die vereinbarte Managementvergütung durch eine gesonderte Rechnung an den Auftraggeber. Eine Entgegennahme, Verwahrung oder Weiterleitung von Gastgeldern auf einem eigenen Konto von BW Stays ist von diesem Auftrag nicht umfasst.


Die Höhe der Provision und ihre Berechnung werden vor Vertragsschluss in der Vergütungsvereinbarung festgelegt. Diese muss insbesondere bestimmen, auf welche Einnahmen sich der Prozentsatz bezieht, welcher Zeitraum maßgeblich ist und wie Umsatzsteuer, Plattformgebühren, Reinigung, weitere Nebenkosten, Stornierungen, Erstattungen und Zahlungsausfälle behandelt werden. Eine etwaige Grundgebühr oder zusätzliche Einrichtungskosten müssen ausdrücklich vereinbart werden.


BW Stays stellt die Provision nachvollziehbar in Rechnung. Abrechnungszeitraum, Fälligkeit und Zahlungsweise richten sich nach der Vergütungsvereinbarung; soweit dort keine wirksame Regelung getroffen wurde, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Später bekannt gewordene Korrekturen von Buchungserlösen werden nach der vereinbarten Berechnungsgrundlage berücksichtigt.


Gegenüber Verbrauchern werden die zu zahlenden Gesamtpreise einschließlich anfallender Umsatzsteuer angegeben. Wenn der Gesamtpreis wegen einer variablen Provision nicht vorab beziffert werden kann, wird die Berechnungsmethode so dargestellt, dass der Auftraggeber die Vergütung nachvollziehen kann. Diese AGB legen keinen eigenen Provisionssatz fest und räumen BW Stays kein einseitiges Preisänderungsrecht ein.


7. Dienstleister, Reinigung und Instandhaltung


Welche Leistungen BW Stays selbst erbringt und welche Leistungen es koordiniert, ergibt sich aus dem Auftrag. Werden externe Dienstleister im Namen des Auftraggebers beauftragt, geschieht dies nur im vereinbarten Vollmachts- und Kostenrahmen oder nach gesonderter Freigabe.


Vor einer gesondert zu vergütenden Beauftragung werden die zu erwartenden Kosten oder ihre Berechnungsgrundlage abgestimmt, soweit nicht eine wirksame Notfallregelung oder gesetzliche Befugnis eingreift. Die Verantwortung von BW Stays für eigene Leistungspflichten und eingesetzte Erfüllungsgehilfen bestimmt sich nach dem Gesetz.


8. Buchungsänderungen und Beanstandungen


Stornierungen, Erstattungen, Umbuchungen und Ansprüche von Gästen richten sich nach dem jeweiligen Gastvertrag und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften. BW Stays bearbeitet diese Vorgänge innerhalb der erteilten Befugnisse und informiert den Auftraggeber über relevante Vorfälle.


Fehler, Schäden und Beanstandungen sollen der jeweils anderen Partei möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit Abhilfe und eine sachgerechte Dokumentation möglich sind. Gesetzliche Ansprüche entfallen nicht allein deshalb, weil eine Meldung nicht sofort erfolgt.


9. Laufzeit, Kündigung und Übergabe


Beginn, Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Managementvertrag. Fehlt eine wirksame Vereinbarung, gelten die gesetzlichen Kündigungsrechte und Fristen. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt erhalten. Erklärungen des Auftraggebers können in Textform, etwa per E-Mail, abgegeben werden, soweit keine zwingende gesetzliche Form entgegensteht.


Die Beendigung des Managementvertrags beendet nicht automatisch bereits geschlossene Gastverträge. Die Parteien stimmen deshalb rechtzeitig die weitere Betreuung bestehender Buchungen, die Übergabe von Unterlagen und Zugängen sowie die Schlussabrechnung ab. Zusätzliche Vergütungen für eine Betreuung nach Vertragsende bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung; allein aus diesen AGB folgt keine Fortsetzung gegen zusätzliche Zahlung.


Personenbezogene Daten werden nur im zulässigen und erforderlichen Umfang übergeben, weiter aufbewahrt oder gelöscht. Die Übertragbarkeit von Plattformkonten und Bewertungen richtet sich zusätzlich nach den jeweiligen Plattformbedingungen und den tatsächlichen Berechtigungen.


10. Haftung


Für Pflichtverletzungen haften die Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften. Diese Bedingungen enthalten weder eine Begrenzung auf die gezahlte Provision noch einen Ausschluss der Haftung für Schäden, die BW Stays nach den gesetzlichen Voraussetzungen zu vertreten hat.


Das allgemeine Belegungs- und Ertragsrisiko der Vermietung wird durch eine Managementbeauftragung nicht auf BW Stays übertragen. Dies berührt keine Ansprüche wegen fehlerhafter oder unterlassener Managementleistungen.


11. Datenschutz


Die Parteien beachten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ihre jeweiligen gesetzlichen Pflichten. Die Datenschutzerklärung auf dieser Website beschreibt die Verarbeitung durch BW Stays für Websitebesuche, Anfragen und die Anbahnung der eigenen Managementleistungen.


Für die Verarbeitung von Gästedaten werden die tatsächlichen Rollen, Zwecke und Befugnisse gesondert festgelegt. Soweit BW Stays personenbezogene Daten im Auftrag des Vermieters verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung die erforderliche Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Eine gegebenenfalls bestehende eigene oder gemeinsame Verantwortlichkeit wird anhand der tatsächlichen Verarbeitung bestimmt und entsprechend geregelt. Diese AGB ersetzen eine solche Datenschutzvereinbarung nicht.


12. Verbraucherrechte und Schlussbestimmungen


Ist der Auftraggeber bei Abschluss des Managementvertrags Verbraucher und liegt ein gesetzlich erfasster Fernabsatzvertrag oder ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen vor, stehen ihm die gesetzlichen Widerrufsrechte zu. Die dazu erforderliche Belehrung und das Widerrufsformular werden vor Vertragsschluss bereitgestellt. Die Informationen zum Widerruf beziehen sich auf den Managementvertrag.


Die Eigenschaft als Immobilieneigentümer führt für sich genommen nicht dazu, dass ein Auftraggeber stets Unternehmer ist. Ein für bestimmte terminierte Beherbergungsverträge vorgesehenes fehlendes Widerrufsrecht wird nicht pauschal auf einen Managementvertrag übertragen.


Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern bleiben die zwingenden Schutzbestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts anwendbar, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Diese Bedingungen vereinbaren keinen abweichenden Gerichtsstand. Für unwirksame Bestimmungen gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.